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17.06.2010 Drucksache 1721/III

Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Bücherverbrennung am 10.Mai 1033 besser schützen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Senat von Berlin dafür Sorge zu tragen, dass der Bebelplatz mit dem Denkmal von Micha Ullman zur Erinnerung an die Bücherverbrennung künftig nicht mehr für kommerzielle Veranstaltungen vergeben wird. Bei anderen Nutzungen dürfen Genehmigungen nur erteilt werden, wenn der angemessene und würdevolle Umgang mir dem Denkmal und seiner stadträumlichen Wirkung gesichert ist. Das gilt in der Regel für Mahn- und Gedenkveranstaltungen sowie für Veranstaltungen mit Bezug auf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst. Hierfür sollen in Abstimmung mit den Initiatoren der diesbezüglichen Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus und im Einvernehmen mit dem Künstler Micha Ullmann entsprechenden Kriterien formuliert werden. Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich die Stellungnahme des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses zu eigen zu machen und zu dessen Umsetzung beizutragen.
Der Beschluss des Bezirksamtes über die Grundsätze zur Definition eines überwiegend öffentlichen Interesses an Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im zentralen Bereich von Berlin (Positiv-/ Negativkatalog) ist dem entsprechend zu ändern.

Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion