Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auch künftig die Transferausgaben für die Kindertagesbetreuung incl. Tagespflege unverändert finanziert und Mehrausgaben vollständig von Landesseite ausgeglichen werden. Die von den Bezirken ausgestellten Kita-Gutscheine einschließlich der Betreuungsumfänge und der bewilligten Zuschläge sollen den bisherigen Finanzierungsgrundsätzen unterliegen. Grundlage für die Basiskorrektur soll auch weiterhin der in SGB VIII und dem Berliner Kindertagesförderungsgesetz festgeschriebene Rechtsanspruch auf ein Angebot in einer Kita oder in Tagespflege sein.
Susanne Fünfstück
und die anderen Mitglieder der Fraktion
Pläne des Senats, Mehrausgaben der Bezirke, die aus der Umsetzung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung resultieren, nicht mehr vollständig zu finanzieren, sind zurückzuweisen. Die vorgesehene Änderung der Basiskorrektur für diesen Bereich konterkariert alle politischen Ziele und fachlichen Intentionen, möglichst viele Kinder frühzeitig und intensiver zu fördern. Die Einführung des Bildungsprogramms für die Kita, die Erweiterung des Rechtsanspruches auf vorschulische Förderung und die Ausweitung der Beitragsfreiheit sollen möglichst vielen Kindern zugute kommen. Der Gesetzgeber gibt den Bezirken einen Ermessensspielraum, der es ihnen erlaubt, auf die individuelle Bedarfslage des Kindes und der Familie einzugehen und soziale, familiäre und pädagogische Gründe bei der Bewilligung zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere in Bezirken mit hoher sozialer Belastung, wie Mitte unverzichtbar, um möglichst frühzeitig allen Kindern Chancengleichheit beim Zugang und beim Erwerb von frühkindlicher Bildung zu garantieren. Das vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen wird auch in diesem Sinne von den Bezirken verantwortungsvoll und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgeübt.