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Gute Gründe gegen die Bebauung am und im Mauerpark

Wir meinen, dass es viele gute Gründe gibt, diesen Planungen zu widersprechen:

 

Erschließung

Wir halten eine Erschließung des nördlich des Gleimtunnel geplanten Wohngebiets von der Schwedter Straße aus für nicht praktikabel, weil die neue Erschließungsstraße durch den Mauerpark zwischen Kinderbauernhof und Kleinkinderspielplatz (ca. 11 m breit) diesen Teil in seiner Funktion zerstören würde. Wir widersprechen einer Planung, die eine erhebliche Gefährdung von Kindern hervorrufen würde.

Wir sehen in der Option des Abrisses des Kletterfelsens eine eklatante Verschwendung öffentlicher Gelder. Eine Rückzahlung der Fördermittel wäre die Folge. Auch deshalb widersprechen wir der Durchquerung des Parks durch eine Erschließungsstraße.

Wir weisen darauf hin, dass der nördliche Teil des Mauerparks eine planfestgestellte Ausgleichsfläche für Eingriffe in den Naturhaushalt bei Bahnbauvorhaben ist. Eine teilweise Zerstörung der Fläche, eine Änderung der im Planfeststellungsverfahren bestimmten Nutzung erforderte die Durchführung eines neuerlichen gesonderten Planverfahrens zur Feststellung neuer Ausgleichsmaßnahmen. Wir widersprechen einer Planung, die bereits im Aufstellungsbeschluss solche schwerwiegenden Umstände nicht berücksichtigt, ja sogar verschweigt.

Wir widersprechen der im Planentwurf dargelegten Präferenz einer möglichen Erschließung von der Gleimstraße her. Es gab bislang keine hinreichende Untersuchung der Varianten, die eine solche Präferenz begründen könnte. Die Erschließung von der Gleimstraße führt a) zur Zerstörung des bedeutenden Denkmals Gleimtunnel, birgt b) erhebliche Risiken für den Ost-West-Verkehr auf der Gleimstraße, insbesondere für Fußgänger und Radverkehr, mindert c) die Aufenthaltsqualität im nördlichen Mauerparkabschnitt. Wir widersprechen der im Planentwurf dargelegten Präferenz einer möglichen Erschließung von der Gleimstraße her.

Wir halten es für notwendig, zur Entwicklung einer den Stadtraum integrierenden und nachhaltigen Erschließung den Geltungsbereich des B-Planes westlich bis zur Wolliner / Graunstraße und im nordwestlichen Teil bis zur Swinemünder Straße zu erweitern. Die Grenzziehung des Geltungsbereichs wird der Bedeutung der Entwicklung – erst recht angesichts der vorgeschlagenen Bebauungsmasse – nicht gerecht. Wir widersprechen einer Planung, die negative Auswirkungen auf angrenzende Gebiete abschiebt.