Blick aus dem Amt - Das Bezirksamt und der Mietendeckel

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG) ist in Kraft getreten und mit ihm kommen neue Aufgaben für die Berliner Bezirksämter. Die Umsetzungsvorbereitungen für den „Mietendeckel“ laufen im Bezirksamt Mitte schon seit letztem Jahr auf Hochtouren.

Die erfolgreiche Umsetzung des Mietendeckels erfordert bei allen beteiligten Stellen des Landes Berlins eine wohl einmalige und umfassende Kraftanstrengung.

Bereits im September begann der Austausch mit der zuständigen Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen und es folgte die Bildung einer bezirksübergreifenden AG Mietendeckel, an der sich natürlich auch das Bezirksamt Mitte konstruktiv beteiligt. Es wurden wichtige Punkte besprochen: von der Aufteilung der Aufgaben über die notwendige Stellen- und Personalbereitstellung bis hin zur IT-Unterstützung.

Den Bezirken werden insgesamt 48 Beschäftigungspostitionen bereitgestellt, die für die Geltungsdauer des Gesetzes befristet sind und deren Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren jeweils durch den Bezirk erfolgen werden. Da zu erwarten ist, dass eine hohe Anzahl von Anträgen im Bezirk eingehen wird, wird die Arbeit der neuen Sachbearbeiter*innen durch ein IT-Fachverfahren unterstützt, für das die Senatsverwaltung die notwendigen Schulungen geplant und im Februar angeboten hat.

Dem neuen Gesetz nach überwachen die Bezirksämter die Einhaltung der Vorschriften und können hierfür „alle Maßnahmen treffen, die zur Umsetzung dieses Gesetzes erforderlich sind“ (§2 Abs.2 MietenWoG). Konkret kann das Amt Mieter*innen weiterhelfen, wenn Vermieter*innen sie nicht bis zum 23. April 2020 über die für die Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände in Kenntnis setzen oder sie falsch informieren, eine zu hohe Miete fordern oder ab dem 23. November 2020 die Miete nicht absenken.

Einen ersten Schwung an Informationsmaterialien zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes lieferte die Senatsverwaltung direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Bezirke. Ratsuchende Bürger*innen des Bezirks werden darüber hinaus in Mitte weiterhin Beratung in Mietangelegenheiten in den bezirklichen offenen Mieter*innenberatungen finden. Diese finden einerseits regelmäßig in den Bürgerämtern statt, andererseits in den Stadtteilzentren im KREATIVHAUS e. V. und Stadtschloss Moabit. Eine Verstärkung dieser Mieter*innenberatungen ist geplant.

In Mitte versuchen wir alle Voraussetzungen zu schaffen, damit das Gesetz denen zu Gute kommt, für die es erarbeitet und beschlossen wurde: den Mieter*innen.

Ramona Reiser, Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste