Blick aus dem Amt - Wohngeld hilft durch die Corona-Krise

Viele Mieter*innen sind in der Corona-Krise durch Kurzarbeit, Auftragseinbrüche oder Jobverlust hart getroffen. Wohngeld ist eine Möglichkeit, in dieser Zeit die Wohnkostenbelastung zu entschärfen und kann helfen, wirtschaftlich die Corona-Krise zu überstehen.

Bereits zu Beginn des Jahres trat eine wichtige Wohngeldreformierung in Kraft. Neben den Einkommensgrenzen wurden hierbei die Obergrenzen für die maximal zuschussfähige Miete bzw. die Belastung bei Eigentümer*innen erhöht. Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt natürlich weiterhin von mehreren Faktoren ab (Haushaltsgesamteinkommen, Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder etc.), doch die Novellierung hat bereits deutlich dazu beigetragen, dass nun mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Grundsätzlich gilt den Antrag so früh wie möglich zu stellen, so ist es wahrscheinlicher, dass die Wohngeldstelle ausreichend Zeit hat, das Anliegen zu prüfen und dass ggfs. die Leistung ohne eine Unterbrechung weiterfließt.

Um Mieter*innen vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeitnah helfen zu können, hat das Bundesinnenministerium für Inneres (BMI) die Wohngeldstellen angewiesen, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und Weiterleistungen automatisch zu ermöglichen. Hierauf machte auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) aufmerksam.

Unter Berücksichtigung der Hinweise von BMI und SenSW werden auch in Mitte Anträge schnellstmöglich bearbeitet. Im Normalfall müssen Bürger*innen mit dem Antrag umfangreiche Nachweise einreichen. Aktuell werden die Nachweise auf das für die Wohngeldberechnung zwingend Notwendige beschränkt und können ggf. auch abfotografiert und per Smartphone formlos übersandt werden. Die Antragstellenden können natürlich auch Fristverlängerung zur Einreichung der notwendigen Unterlagen beantragen.

Die Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie wichtig das Recht auf Wohnen für alle ist. Bereits Ende April konnten wir feststellen, dass die Wohngeldantragszahlen coronabedingt und durch die Wohngeldnovelle deutlich angestiegen sind. In diesen besonderen Zeiten leisten die Beschäftigten des Amtes für Bürgerdienste wichtige Voraussetzungen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Dienstleistungen sichergestellt wird. Noch haben wir Corona nicht überstanden, sodass der Schutz der Bürger*innen sowie der Beschäftigten vor Infektionen weiterhin oberste Priorität hat und die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt ausschließlich schriftlich erfolgt. Doch wir arbeiten auf Hochtouren an dem Wiedereinstieg in den Regelbetrieb.

Ramona Reiser, Stadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste