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Foto: Martin Heinlein

Lena Kreck

Solidarität statt Repression

Ziele linker Justizpolitik

 

Digitalisierung der Justiz, ein Opferschutzgesetz und Vielfalt in der Verwaltung. Das sind die Schlagworte, mit denen ich im Rahmen des 100-Tage Programms des Senats Grundsteine für eine linke Justiz- und Antidiskriminierungspolitik legen werde. Dabei bin ich in der glücklichen Position, als erste LINKE Justizsenatorin Berlins herzlich in einer gut aufgestellten Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung empfangen worden zu sein.

Im Zentrum linker Justizpolitik stehen Grund- und Menschenrechte sowie das Bekenntnis, gesellschaftliche Probleme nicht repressiv, sondern solidarisch zu lösen. Exemplarisch kann dies bei den Ersatzfreiheitsstrafen nachvollzogen werden. Diese werden verhängt, wenn Menschen Geldstrafen, zu denen sie verurteilt worden sind, nicht begleichen können. Sie sitzen nicht wegen schwerer Straftaten ein, sondern weil sie arm sind. Prominenteste Vertreter:innen sind dabei diejenigen, die wegen „Erschleichen von Leistungen“ eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Ist das Nutzen des Berliner ÖPNV ohne Fahrschein wirklich verwerflicher als Falschparken? Wieso wird das Recht auf Mobilität für Autofahrer:innen mit einem zugedrückten Auge ermöglicht, für Nutzer:innen des ÖPNV aber nicht? Hier müssen andere Lösungen gefunden werden, als Armut mit Repression zu begegnen. Natürlich steht bei der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um Armut für uns LINKE die Umverteilung von Reichtum im Zentrum. Dies bezieht sich sowohl auf Löhne und Transferleistungen aber auch auf die Festlegung, die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge barrierefrei für alle Berliner:innen zu gestalten. Beim Beispiel des ÖPNV geht es konkret darum, die Teilhabe von Menschen mit geringem oder keinem Einkommen zu gewährleisten.

Ein weiteres Beispiel betrifft den Wohnungsmarkt. Wir alle wissen, dass die Berliner Mieten für k(l)eine und mittlere Einkommen kaum noch zu stemmen sind. Schlimmstenfalls häufen sich Mietschulden an und eine Zwangsräumung droht. Hier möchte ich Verfahren prüfen und einführen, die die Betroffenen besser schützen und es erst gar nicht zu einem Räumungstitel kommen lassen.

Der Erfolg des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne wird mich ebenfalls beschäftigen. Sicher ist: Egal wie geeint Expert:innenkommission, Senat und Initiative am Ende sein werden: Das Gesetz wird am Bundesverfassungsgericht beklagt. Meine Aufgabe sehe ich darin, dass das Vergesellschaftungsgesetz so gestrickt wird, dass eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit an ihm abperlen kann.

Zurück zu den eingangs genannten Schlagworten. Was verbirgt sich hinter ihnen? Die Digitalisierung beschäftigt alle Verwaltungen; überall sind es gigantische Vorhaben. Diese gut über die Bühne zu bringen ist wichtig, geht es doch um nicht weniger als um zeitgemäßes Arbeiten im Recht. Beim Thema Opferschutz verfolge ich das Ziel, dass auch Betroffenen von herabwürdigendem oder verletzendem Verhalten durch einen Rechtsanspruch auf etwa beratende Unterstützung geholfen wird. Und schließlich wird auch die Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird die Senats- und Bezirksverwaltungen bei der Umsetzung von Diversitätsprozessen begleiten und unterstützen.

Meine Aufgabe ist also, die landesrechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen, um den Zugang zu Recht den Vielen zu ermöglichen, repressive Instrumente als Ultima Ratio zu verstehen und Antidiskriminierungspolitiken zu stärken.