Berlin bekommt endlich einen Bürger- und Polizeibeauftragte*n!

Jeder kennt das vermutlich: man hatte Kontakt mit einem Amt oder einer Behörde, oder auch mit der Polizei. Es gab einen Konflikt oder man ärgert sich über mögliches rechtswidriges oder unzweckmäßiges Verhalten der anderen Seite. Auch Fälle, in denen Menschen mit anderer Hautfarbe, Muttersprache oder Religion sich ungerecht behandelt oder diskriminiert fühlen, sind jüngst besonders in den Fokus geraten. Wer den sofortigen Gang vor Gericht scheut oder diesem wenig Erfolgschancen beimisst, kann sich in Zukunft an den Bürger- und Polizeibeauftragten wenden. Die Einrichtung einer solchen Funktion hat das Abgeordnetenhaus jüngst nach langen Verhandlungen in der Koalition beschlossen.

Jeder und jede kann sich an diese unabhängige Stelle wenden und hat damit eine Unterstützung beim Umgang mit Petitionen und Beschwerden. Auch Mitarbeiter*innen oder Polizist*innen selbst können Probleme in ihrem Arbeitsumfeld anzeigen und können dabei auf den Schutz ihrer Identität vertrauen. Der oder die Beauftragte verfügt über eine eigene Personalausstattung und kann auch ohne einen konkreten Beschwerdefall tätig werden, wenn Missstände in Verwaltung und Polizei nachzuverfolgen sind.

Die neue Stelle ist kein zahnloser Tiger. Sie wird ähnlich der Datenschutzbeauftragten beim Parlamentspräsidenten angesiedelt, ist regelmäßig in den Fachausschüssen vertreten und verfügt über weitgehende Eingriffsrechte. Er oder sie kann von den Leitungen aller Verwaltungen und Behörden Stellungnahmen und Akteneinsicht verlangen und auf eine einvernehmliche Einigung hinwirken. Die Unabhängigkeit des oder der Beauftragten wird auch dadurch geschützt, dass sie oder er keinen weiteren Erwerbstätigkeiten nachgehen darf.

DIE LINKE hat lange für die Einrichtung des Bürger- und Polizeibeauftragten gekämpft. Nicht zuletzt die Debatte um die Details hat die Verabschiedung des Gesetzes so lange verzögert. Dabei gibt es bereits seit längerem nationale und internationale Beispiele, aus denen man lernen kann – etwa in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Mit den bekannt gewordenen rechtsextremen Netzwerken in der Polizei, aber auch mit rassistischen Übergriffen bekam unsere Forderung nach einer Beauftragtenstelle neue Nahrung.

Insgesamt ist der oder die Beauftragte ein weiterer Mosaikstein hin zu einer transparenten und bürgernahen Verwaltung. Wir werden bis zum Ende dieser Legislaturperiode auch das Transparenzgesetz auf den Weg bringen, das unseren öffentlichen Sektor zur weitgehenden Veröffentlichung der internen Daten verpflichtet.   

Tobias Schulze, MdA