Das bisschen Haushalt macht sich nicht von alleine…

In der letzten Parlamentssitzung des Jahres 2017, um 0.46 Uhr, nach fast 17 Stunden Sitzung, hoben wir Koalitionsabgeordnete die Hand: im Abgeordnetenhaus fand die Schlussabstimmung des Doppelhaushaltes für die kommenden zwei Jahre 2018/2019 statt. Mit knapp einem Jahr Vorlauf in Anmeldungen der Senatsverwaltungen, Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen, Beratungen in den Koalitionsfraktionen seit dem Frühsommer entstand der erste Haushalt mit rot-rot-grüner Handschrift.  Diese Handschrift wird zuerst bei der Höhe der Ausgaben sichtbar: angesichts der immensen Herausforderungen einer sozialen und dem Wachstum angemessenen Stadtpolitik springt die Höhe der Ausgaben von 26,1 in 2016 auf 28,1 Milliarden Euro für das Jahr 2018.  Gleich im ersten Jahr steigen die Investitionen auf über 2,3 Milliarden Euro an, davon mehr als 800 Millionen für Schulsanierung und Neubau. Auch bei den Krankenhausinvestitionen wurde eine Trendwende eingeleitet und bereits im Jahr 2018 auf 130 Millionen Euro erhöht.

Aus den Zeiten der Großen Koalition wissen wir: wer nicht das Personal hat, um Investitionen und öffentliche Dienstleistungen zu tätigen, dem nützt auch der Geldsegen nichts. Um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, wurden die Schritte zur Anpassung der Beamtenbesoldung an den Bundesschnitt weiter nach vorn gezogen. Aber auch in den vielen weiteren Bereichen, die in Landesverantwortung stehen, hat die Koalition mit dem Haushalt die Grundlagen für eine bessere Bezahlung geschaffen. Für Träger der Kultur, der Sozial- und Jugendarbeit, in Volkshochschulen, Musikschulen, aber auch bei den landeseigenen Unternehmen wurden Mittel für tarifliche Bezahlung und zukünftige Tarifschritte eingestellt. Der von den KiTa-Trägern zu erbringende Eigenanteil wurde gesenkt und damit Spielräume für eine bessere Bezahlung geschaffen.

Ein Schwerpunkt setzt dieser Haushalt im Kampf gegen die Folgen von Armut. Eine neue Ausführungsvorschrift Wohnen etwa stellt sicher, dass sich 86.000 Bedarfsgemeinschaften ihre Unterkunftskosten nicht mehr aus dem Regelsatz von ALG II oder Sozialgeld absparen müssen.     

Wieviel nach den Mechanismen des europäischen Stabilitätspaktes als Mindestsumme zu tilgen ist, wissen wir erst nach dem Jahresabschluss 2017. Für uns LINKE ist klar: Zinszahlungen (ca. 1,4 Milliarden Euro pro Jahr) aus Steuermitteln sind nicht besonders sozial, aber angesichts der wachsenden Herausforderungen für eine soziale Stadt haben Investitionen Vorrang.

Tobias Schulze