Das Ende vom Anfang - Kampf um bezahlbaren Wohnraum nicht beendet

Zuerst einmal ist zu sagen, dass es gute Gründe gibt, enttäuscht zu sein. Einen Mietendeckel wird es so, wie wir ihn wollten, vorerst nicht geben. Nicht auf Landesebene. Die Möglichkeit, kommunal auf eine Bedrohungslage für viele Menschen in unserer Stadt zu reagieren, hat uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verwehrt. Wir haben den für diese Gesellschaft radikalen – aber nach den Buchstaben unserer Verfassung keineswegs zu radikalen – Versuch unternommen, Mieterinnen und Mieter vor kapitalorientierter Hemmungslosigkeit zu bewahren und das ihnen zustehende Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum zu schützen. Und sind vorerst damit gescheitert. Der Mietendeckel, wie wir ihn beschlossen hatten, war weder unbegründet und schon gar nicht war er ungeprüft. Das Verfassungsgericht hätte auch anders entscheiden können, hätte es sich mehr mit der Sache und nicht ausschließlich mit der Frage befasst, ob das Bundesland Berlin seine Kompetenz überschritten hat, indem es versuchte, soziales Mietrecht durchzusetzen. Dies ist ja nicht ohne Grund geschehen, sondern aus der Erkenntnis erwachsen, dass unter der gegenwärtigen politischen Konstellation der Bund nicht willens und nicht in der Lage ist, Mieterinnen und Mieter in Regionen mit angespanntem oder überspanntem Wohnungsmarkt ausreichend zu schützen. Die Mietpreisbremse jedenfalls erfüllt das Kriterium eines wirklichen Schutzes vor exorbitanten, renditeorientierten Mietsteigerungen in keiner Weise. Sie kommt dem Versuch gleich, mit einer Gießkanne einen Flächenbrand zu löschen. Woraus lässt sich Hoffnung schöpfen oder anders gefragt: Warum ist der Kampf damit nicht beendet? Wenn das Verfassungsgericht vorerst den Ländern die Kompetenz abspricht und auf den Bund verweist, dann wird es darum gehen, auf Bundesebene einen Mietendeckel durchzusetzen. Oder den Kommunen jene Instrumente in die Hand zu geben, die sie in die Lage versetzen, auf die jeweilige Situation (die reicht ja von großem Mangel an bezahlbarem Wohnraum bis hin zu Leerstandproblemen in kleinstädtischen und ländlichen Regionen) adäquat zu reagieren. Wohnraumschutz und Wohnraumbeschaffung sind bereits Ländersache, warum dann nicht auch die Möglichkeit, regulierend auf Preise einzuwirken? Und zwar auch für jenen Bereich, in dem die Preise explodieren – also bei frei finanzierten, ungebundenen Wohnungen. Zuerst einmal werden wir uns darum kümmern, dass die vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unmittelbar betroffenen Mieterinnen und Mieter, denen dadurch eine Notlage droht, von uns Hilfe bekommen. Aber es gilt: Wir werden nicht aufgeben, für ein soziales Mietrecht zu kämpfen.

Carola Bluhm, Mitglied des Abgeordnetenhauses