EU-Arbeitsplatzgrenzwert für Dieselemissionen

Am 11. Oktober 2018 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat über eine Erweiterung der Richtlinie zu krebserregenden Arbeitsstoffen. Folgende Daten zeigen eindrücklich die Wichtigkeit der Richtlinie. 2015 wurden in Europa etwa 3.500 tödliche Arbeitsunfälle registriert. Im gleichen Jahr sind allerdings geschätzte 100.000 Menschen (Europäische Kommission) an berufsbedingten Krebserkrankungen gestorben. Wissenschaftliche Studien gehen von insgesamt etwa 160.000 tödlich verlaufenden Berufserkrankungen pro Jahr in Europa aus.

Die 1990 verabschiedete europäische Krebsrichtlinie hat hohe Schutzstandards für die Beschäftigten in Europa gesetzt und ist als ein wichtiger Baustein des europäischen Arbeitsschutzrechts zu betrachten, das insgesamt als ein fortschrittlich ausgebauter Bereich der europäischen Sozialpolitik betrachtet werden muss. Allerdings sind bisher nur wenige Stoffe in diese Richtlinie aufgenommen. Seit langem fordern die europäischen Gewerkschaften die Aufnahme von 50 besonders relevanten Stoffen. Nach und nach konnten für diese Forderung verschiedene Mitgliedsstaaten gewonnen werden und 2015 erklärte sich die Europäische Kommission bereit, einen Prozess des sukzessiven Ausbaus der Richtlinie zu starten.

Seither sind drei Listen mit insgesamt 26 neuen oder revidierten Arbeitsplatzgrenzwerten vorgelegt worden. Grenzwerte für elf neue Stoffe wurden in einem ersten Schritt im Dezember 2017 festgelegt. Acht zusätzliche Stoffe sollen in einem nächsten Schritt von der Richtlinie erfasst werden, darunter auch Abgasemission von Dieselmotoren an Arbeitsplätzen. Obwohl Dieselemissionen von der Kommission noch nicht vorgeschlagen wurden, sind sie auf Drängen des Parlaments erfreulicherweise aufgenommen worden. Diese Entscheidung wird etwa 3,6 Millionen Beschäftigte in der EU direkt betreffen und nach Schätzungen mindestens 6.000 durch Lungenkrebs verursachte Todesfälle pro Jahr verhindern.

Rolf Gehring, BO Brüssel