Gegen den Hass und für die Freiheit

Seit dem 1. Oktober 2017 ist das sogenannte „Netzdurchwirkungsgesetz“ in Kraft. Die Mehrheit der Bürger*innen kennt es unter der Bezeichnung „Hate-Speech-Gesetz“ oder kurz „NetzDG“. Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze, Hass und Terror-Propaganda.

Betreiber großer Online-Plattformen werden dazu verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Sonst drohen hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen das als Hauptproblem des Gesetzes an, weil es die Gefahr birgt, dass im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden, um einer möglichen Bußgeldforderung zu entgehen. Allerdings gibt es keinerlei Sanktionen für Unternehmen, wenn sie zu viel löschen und auch keinen Mechanismus, mit dem sich von unsachgemäßen Löschungen betroffene Personen effektiv wehren können. Das Gesetz war trotz weniger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag sehr umstritten, da es negative Auswirkungen auf die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit birgt. DIE LINKE, allen voran die Bundestagspolitikerin Petra Sitte, kritisiert vor allem die fragwürdige Praktik, dass der deutsche Rechtsstaat die Durchsetzung seines Rechts in die Hände einer kleinen Anzahl großer kommerzieller Plattformen legt, in die diese nicht gehört.

Die Plattformen haben Zeit bis zum 1. Januar 2018, um Anlaufstellen, Meldemechanismen und die technische Umsetzung des Gesetzes zu implementieren. Welche und wie viele Plattformen von dem Gesetz betroffen sind, konnte bislang keine Regierungsstelle konkret beantworten. In der Zwischenzeit warnen auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und Nils Muižnieks, der Kommissar für Menschenrechte des Europarates, vor den möglichen Folgen durch eine "exzessive Anwendung" des sehr unbestimmt gehaltenen Gesetzes.

Alana Di Filippo