Gegen die Politik der „schwäbischen Hausfrau“

Gegen die Politik der „schwäbischen Hausfrau“

DIE LINKE. Lehnt unsinnige Schuldenbremse ab

Wie soll die öffentliche Hand mit Schulden umgehen? Die neoliberale Antwort lautet: „Mit dem auskommen, was man hat. Eine Hausfrau weiß das. Und deshalb kann die Politik viel von ihr lernen“, so schrieb vor neun Jahren die industrielle Lobbyorganisation mit dem irreführenden Namen „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM). Die Ideologie der Austerität – nicht mehr ausgeben als man einnimmt – vergiftet seit Jahren die deutsche Finanzpolitik.

2009 stimmte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat (mit Ausnahme u. a. des rot-rot regierten Berlin) für die Aufnahme der sogenannten „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz. Nach einer Übergangsphase wird diese Schuldenbremse ab 2020 voll greifen. Für die Länder ist dann jegliche Neukreditaufnahme verboten.

Zu einem funktionierenden Haushalt führt die Ausrichtung des Staatswesens am Sparstrumpf der „schwäbischen Hausfrau“ jedoch nicht. Denn die Kreditaufnahme ist ein wesentliches Mittel zur Finanzierung öffentlicher Investitionen, die gerade in der aktuellen, langanhalten Phase niedriger Zinsen genutzt werden sollte. Seit ihrer Einführung hat die Schuldenbremse daher auch in erster Linie als Investitionsbremse gewirkt. Das Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergab 2018 in den Kommunen einen Investitionsrückstand von bundesweit 158,8 Milliarden Euro, von denen fast 2/3 auf die Bereiche Schulen, Straßen und Verkehr sowie Verwaltungsgebäude entfallen. Die Schuldenbremse wirkt damit auch als Motor für die Privatisierung öffentlichen Eigentums – nicht zuletzt deshalb wird sie von Denkfabriken wie der „INSM“ gefeiert.

Die Länder haben lediglich die Möglichkeit, bei der Umsetzung in Landesrecht gewisse Erleichterungen festzulegen, z. B. für Notfallregelungen. Vor dieser Aufgabe steht Berlin aktuell. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) legte hierzu kürzlich ein Konzept vor, das die Schuldenbremse nicht nur in ein Landesgesetz umsetzen, sondern sogar dauerhaft in der Landesverfassung festschreiben soll. Zudem plant Kollatz, neben dem Kernhaushalt auch die sogenannten Extrahaushalte einzubeziehen, die über 80 landeseigene Betriebe wie Hochschulen, Bäderbetriebe oder die Berlin Energie umfassen.

Der LINKE-Landesvorstand stellt sich dem in einem einstimmigen Beschluss klar entgegen: „Die in Berlin vorzunehmende Ausgestaltung der Schuldenbremse muss darauf zielen, den durch die Schuldenbremse angerichteten gesellschaftlichen Schaden zu minimieren … Grundsätzlich sollen die vom Bund gesetzten Spielräume nicht verkleinert, sondern genutzt werden. Landesunternehmen sollen grundsätzlich nicht der Schuldenbremse unterworfen werden, um ihre Investitionsfähigkeit nicht zu schwächen. Ebenso wollen wir den Erwerb von Grundstücken durch die Öffentliche Hand nach Möglichkeit vom Verbot der Kreditfinanzierung ausnehmen.“ DIE LINKE hat die Schuldenbremse von Anfang an abgelehnt. Doch solang im Bundestag eine neoliberale Mehrheit gegen die Abschaffung dieser unsinnigen Regelung herrscht, muss der Kampf weiter geführt werden.

Markus Wollina