Gesetz wirkungslos?

Wohnraum soll in Berlin nicht mehr zweckentfremdet genutzt werden. Das Verbot tritt per Gesetz am 1. Mai 2014 in Kraft. Dem Unwesen, dass immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, soll endlich Einhalt geboten werden. Vor 12 Jahren war durch Gerichtsverfahren das damalige Zweckentfremdungsgesetz aufgehoben worden. Die Ergebnisse dieser Fehlentwicklung sind besonders in der Innenstadt sichtbar. Wie viele Wohnungen zweckentfremdet genutzt werden, wissen die Bezirksämter nicht. Die schwarz-rote Regierung hofft, dass durch das neue Gesetz innerhalb von zwei Jahren 8.000 bis 12.000 Wohnungen wieder auf den Wohnungsmarkt zurückfließen.

Ab 1. Mai muss nun jede Zweckentfremdung von Wohnraum, seien es Praxen, Büros, Kanzleien oder Ferienwohnungen, dem zuständigen Bezirksamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Bestehende Zweckentfremdung hat noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Auf die Bezirksämter kommt eine immense zusätzliche Aufgabe zu.  Personal steht in den Bezirken dafür nicht zur Verfügung, die Wohnungsämter wurden seit Aufhebung der Zweckentfremdung vor 12 Jahren stark reduziert. Nun sollen den Bezirken bis Ende 2015 17 befristete Stellen im gehobenen Dienst zur Verfügung gestellt werden. Damit werden sich nicht einmal 10 Prozent des Personals um die Durchsetzung des Verbots kümmern, verglichen mit dem Jahr 2002, in dem das Phänomen der Ferienwohnungen noch kaum bekannt war, heißt es in einer Presseerklärung der Bezirke. Selbst wenn nunmehr die Personalmittel durch die Senatsfinanzverwaltung zur Verfügung stehen, bleibt offen, wie bis zum 1.Mai arbeitsfähiges Personal vorhanden sein soll. Die Stellenbesetzung braucht wegen der unterschiedlichen Vorschriften Monate, Sachmittel für Räume und Büroausstattung werden nicht gewährt, Ausführungsvorschriften oder Verfahrenshinweise zur praktischen Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots fehlen. Sieben Wochen vor Inkrafttreten des Verbots ist das ein verheerender Zustand.

Genau auf diese unhaltbare Situation zielte die Anfrage unserer Fraktion. Wir wollten wissen, wie die Umsetzung in Mitte erfolgen soll und ob das Bezirksamt befürchtet, dass durch eine nicht fristgerechte Bearbeitung von Anträgen zur Zweckentfremdung von Wohnraum,  letztlich die nicht legale Nutzung legalisiert werden könnte. Denn Ausnahmegenehmigungen gelten als erteilt, wenn das Bezirksamt nicht innerhalb von 14 Wochen entscheidet. Diese „Genehmigungsfiktion“ kommt in zwei Jahren, wenn die Übergangsfrist für Ferienwohnungen ausläuft. Bei fehlendem Personal könnten viele Genehmigungsfiktionen entstehen.

Wieder einmal kam unsere Anfrage - obwohl an erster Stelle platziert - wegen abgelaufener Zeit nicht zur Beantwortung. Aber auch so ist klar: wenn der Senat weiterhin die Hilferufe aus den Bezirksämtern ignoriert, ist das Gesetz ein zahnloser Tiger und bereits gescheitert, bevor es in Kraft tritt.

Elke Reuter