Blick aus dem Amt - Habersaathstraße: Eine Lösung für die Mieter*innen und die Stadt!

Spekulativer Leerstand ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet. Meine Abteilung verfolgt Leerstand mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und hat viele hundert leer stehende Wohnungen erfolgreich Wohnzwecken zugeführt. Rot-Rot-Grün hat das Gesetz im Jahr 2018 novelliert. Bei Abriss muss Ersatzwohnraum zu derselben Anzahl und der Mietobergrenze von 7,92€ pro Quadratmeter entstehen. Vor allem wir LINKEN haben stark dafür gekämpft. Es ist das Herzstück des Gesetzes und dämmt fette Spekulationsgewinne.

Der Leerstand in den Häusern Habersaathstraße 40A-48 beschäftigt nicht nur das Bezirksamt, sondern ist Gegenstand öffentlicher Diskussion. Schon Ende 2018 hat der Eigentümer Abrissanträge für die 105 Wohnungen gestellt, doch eine Mietobergrenze für Ersatzwohnraum abgelehnt. Bis heute läuft ein Gerichtsverfahren zwischen Bezirk und Eigentümer. Nun liegt ein Vergleichsangebot vor – der Eigentümer akzeptiert die Regelungen des ZwVbG und will 105 Wohnungen zu je 7,92€ errichten, wenn der Bezirk eine Abrissgenehmigung erteilt. Außerdem ist der Eigentümer bereit, 60 Kältehilfeplätze zu schaffen. Das ist ein Erfolg des politischen Drucks von stadtpolitischer Bewegung und BVV und der Hartnäckigkeit meiner Abteilung.

Ich halte den Abriss von schützenswertem Wohnraum wie in der Habersaathstraße aus ökologischen und sozialen Gründen grundsätzlich für falsch. Ich würde mir wünschen, das ZwVbG würde den Abriss von Wohnungen bis auf wenige Einzelfälle gänzlich ausschließen. Solange das nicht geht, müssen andere Instrumente genutzt werden. Doch leider wurden weder die von der BVV beschlossene Beschlagnahmung noch die Rekommunalisierung der Wohnungen durch die zuständigen Bezirksstadträte von Dassel und Gothe ernsthaft geprüft.

Deshalb müssen wir nun mit dem Eigentümer Verhandlungen auf der Grundlage des Vergleichsangebots führen. Für die Mieter*innen, die ausziehen, braucht es großzügige Abfindungen, um den Stress der letzten Jahre zu kompensieren. Diejenigen, die wieder einziehen wollen, sollen höchstens 25 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. In jedem Fall wird es für den Eigentümer teuer, sollte ein Abriss genehmigt werden. Für sein antisoziales Verhalten, dringend benötigten Wohnraum zurückzuhalten, wird er von uns nicht belohnt. Ich strebe eine Einigung an, die sowohl der Stadtgesellschaft als auch den Altmieter*innen Rechnung trägt.

Ramona Reiser, Stadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste