Höhere Grammatik oder Meinungsfreiheit in der Charité/CFM

Im Herbst letzten Jahres fand  in der Charité eine Betriebsversammlung (BV) der CFM statt. In dieser Versammlung  thematisierte Betriebsratsmitglied A. Williams den im Raum stehenden Verdacht über eine  Bevorzugung von einzelnen Mitgliedern durch die Geschäftsleitung, (RBB Beitrag vom 06.11.2013). Er tat dies bildlich und metaphorisch, er sprach nie einen direkten Vorwurf aus.

Dies reichte der CFM, um das BR-Mitglied zu kündigen. Es kam zu einer Verhandlung die schließlich in den Vergleich mündete, der sinngemäß so lautet:

Sollte aufgrund von Äußerungen, die Williams auf der BV getätigt hat, der Eindruck entstanden sein, dass die Geschäftsführung sich BR-Mitglieder gekauft habe, so bedauere er dies. Er wolle in Bezug auf diese Angelegenheit künftig keine weiteren derartigen Vorwürfe mehr erheben.

Dieser trockene Text setzt den Schlusspunkt unter ein hanebüchenes Geschehen.

Höhere Grammatik

Für uns stellt sich diese Sache als ein Fall höherer Grammatik dar, wir versuchen dies mal aufzudröseln. Also, das BR-Mitglied bittet um Entschuldigung für den Fall, dass die Aussage, die er so nie getroffen hatte, falsch verstanden worden sein sollte und dass er diese so nie getätigte Aussage künftig auch nicht wiederholen wolle. Die deutsche Sprache hat einen großen Formenreichtum, der CFM gebührt der Ruhm, eine neue Variante der Möglichkeitsform erfunden zu haben.

Williams bleibt

Williams hat sich darauf eingelassen, weil er einem jahrelangen Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollte. Auch nach einer gewonnenen Auseinandersetzung wäre nach solch einer Zeitspanne das Vertrauensverhältnis (sehr wichtig für die Geschäftsleitung)erschüttert. Dies könnte trotz eines gewonnenen Prozesses, Vorwand eines neuen Kündigungsversuches sein. Solch einen Rohrkrepierer wollte das erfahrene BR-Mitglied nicht provozieren. Also: Williams bleibt der CFM erhalten und kann sich weiter für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen.   


László Hubert