Mietendeckel – bisher radikalste Maßnahme gegen Mietenwahnsinn

Der Mietpreisanstieg in Berlin ist ungebrochen. Auch wenn der neue Mietspiegel zeigt, dass er sich etwas verlangsamt hat, ist das kein Grund zur Entwarnung. Denn für viele Berliner*innen ist die Miete schon jetzt zu hoch und die Angebotsmieten sind mit über 10€/qm für viele unbezahlbar. Der Berliner Wohnungsmarkt ist heiß gelaufen und das Nachsehen haben die Mieter*innen. Seitens der GroKo kann Berlin nicht auf Unterstützung bei einer sozialen Mietenpolitik hoffen. Alles muss man selber machen - darum handelt Berlin und stärkt das Recht auf Wohnen.

Ein juristischer Artikel in einer Fachzeitschrift stieß im Herbst 2018 eine Debatte um Mietpreisbegrenzungen auf Landesebene an. Die Gesetzgebungskompetenz hat Berlin seit der Föderalismusreform 2006. Berlin betritt mit dem Mietendeckel allerdings juristisches Neuland. Das ist auch mit Risiken verbunden. Unter dem Druck der großen Mietendemos und nicht zuletzt des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“, das DIE LINKE. Berlin unterstützt, hat der Senat im März aber beschlossen, dieses Risiko einzugehen und Eckpunkte für ein Mietengesetz zu erarbeiten.

Die Eckpunkte liegen jetzt vor:  Für alle frei vermieteten Wohnungen in Berlin sollen die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Bei Neuvermietung müssen Mietobergrenzen eingehalten werden. Die Überlegung, einen Mietpreisstopp und zugleich Mietobergrenzen einzuführen, rührt daher, dass nur ein Moratorium schwer mit dem Gebot der Gleichbehandlung zu vereinbaren wäre. Denn so bekämen nicht nur niedrige, sondern auch hohe Mieten einen „Bestandsschutz“, der kaum zu rechtfertigen ist. Hingegen würde eine Mietobergrenze ohne Moratorium das Ziel verfehlen, das jetzige Mietniveau zu sichern. Von einer solchen Regelung würden nur Mieterinnen und Mieter mit bereits höheren Mieten profitieren, während die niedrigen oder günstigen Mieten bis zu einer Mietobergrenze weiter steigen würden.

Der Mietendeckel soll künftig auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen greifen – einer der Hauptursachen von Verdrängung. Für Modernisierungsmaßnahmen gibt es in Zukunft Anzeige- und Genehmigungspflichten. Bei Erhöhungen von mehr als 50 Cent/qm wird die Maßnahme geprüft und kann dann genehmigt oder auch versagt werden. So soll in Zukunft vermieden werden, dass Modernisierungen mit massiven Mietsteigerungen durchgeführt werden oder Mieter*innen aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Dagegen sollen jedoch z.B. energetische Maßnahmen, die Betriebskosten senken, zulässig bleiben.  

Vom Berliner Mietendeckel profitieren Mieter*innen von weit über 1,4 Mio. Mietwohnungen in Berlin. Er ist die seit Jahrzehnten wohl radikalste Maßnahme gegen den Mietenwahnsinn. Das zeigt: R2G wirkt. Es ist nicht egal, wer regiert.

Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen