Rot-Rot-Grün deckelt die Mieten

Die Entwicklung der Wohnungsmieten kennt nur eine Richtung: nach oben. Das ist nichts Ungewöhnliches in einer renditegetriebenen Marktwirtschaft, der auch der Wohnungsmarkt unterliegt. Ungewöhnlich ist in Berlin jedoch die Radikalität und die Rücksichtslosigkeit, mit der viele Vermieter die Mieten in die Höhe treiben und damit unzählige Mieterinnen und Mieter in die Verzweiflung und schlimmstenfalls aus ihren Wohnungen.

Seit Jahren hat Berlin ein Wohnungs- und Mietenproblem. Jeder weiß es, jeder spürt es. Menschen werden aus ihren Wohnungen verdrängt, wobei die Verdrängungsmechanismen vielfältig sind. Mal sind es die Kosten der Modernisierung, mal die Eigenbedarfsklage, mal die gesetzlich zulässige Mieterhöhung, die Mieterin und Mieter nicht mehr zahlen kann. Umzug ist für viele keine Lösung, weil die Leerstandsquote in der Stadt gegen Null geht. Insbesondere leistbarer Wohnraum für geringe und mittlere Gehälter fühlen sich an wie Goldstaub.

Forsa ermittelte im Sommer, dass fast 80 Prozent der Berlinerinnen und Berliner radikalere Maßnahmen gegen den Mietenwahnsinn von der Regierung fordern vor dem Hintergrund, dass sich 54 Prozent sorgen, sich schon bald ihre Wohnung nicht mehr leisten zu können.

 

Der Markt wird es richten? Irrtum! Der Markt hat uns in genau diese Situation gebracht.

In dieser dramatischen Lage macht die Berliner Landesregierung das, was man von ihr erwarten muss. Sie schützt die Bevölkerung gegen die Willkür des Marktes. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Katrin Lompscher (Die Linke) hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Umkehr von der vermeintlichen Gesetzmäßigkeit der Mietentwicklung zur Folge haben wird. Für fünf Jahre soll es in Berlin einen Mietenstopp geben.

 

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin sieht im Einzelnen folgendes vor:

 

  1. Es gilt ein gesetzlich festgelegtes Mietenmoratorium. Die Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden.
  2. Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden, sofern diese die Mietobergrenze nicht übersteigt.
  3. Überhöhte Mieten können auf Antrag der Mieterinnen und Mieter herabgesetzt werden.
  4. Für die zulässigen Mieten werden Mietobergrenzen festgesetzt. Diese liegen in Abhängigkeit vom Baujahr und der Ausstattung der Wohnungen zwischen 3,92 €/m² und 9,80 €/m² Wohnfläche.
  5. Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen in besonderen Fällen zulässig sein, müssen aber beim Bezirksamt angezeigt oder vom Bezirksamt genehmigt werden, wenn die Miete nach Modernisierung die Mietobergrenzen überschreitet. Mieterinnen und Mieter mit WBS-Anspruch können einen Mietzuschuss beantragen.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Neubauten, die nach 2014 fertiggestellt wurden, und Sozialwohnungen.

Dieses Gesetz ersetzt nicht den Wohnungsneubau sowie andere wohnungs- und mietenpolitische Maßnahmen, die wir brauchen, um leistbaren Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen. Es ist aber die notwendige politische Antwort auf ein akutes Problem in dieser Stadt. Es ist die Folge einer Wahlentscheidung im Jahr 2016. Der „Kurier“ titelte am 5. Juni zum Mietendeckel: „Mieter, alle mal Lompscher knutschen“. Es scheint, wir sind auf dem richtigen Weg.

 

Sven Diedrich

Bezirksverordneter