Volksbegehren schon in den Startlöchern

Initiative beginnt im Februar mit der Unterschriftensammlung

Die zweite Phase der Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wird am 25. Februar beginnen, erklärte Rouzbeh Taheri, der Sprecher der Initiative.  Er ist zuversichtlich, dass die Vorbereitungen trotz Corona und der dadurch schwierigeren Bedingungen auf gutem Wege sind. In der ersten Phase des Volksbegehrens hatten bereits 77.000 Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Unterschrift gefordert, Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu enteignen. Das waren fast vier Mal so viel wie nötig.

Wie viele Unterschriften in der zweiten Phase nötig sind, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt fest. Es dürften aber rund 170.000 nötig sein. "Wir wollen am Ende 20 Prozent über der Mindestanzahl liegen und werden diesen Wert erreichen", sagte Taheri. Der jetzt anstehende zweite Abschnitt ist die eigentliche Stufe des Volksbegehrens. Erfolgreich ist das Volksbegehren, wenn mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zustimmen. Erst dann müsste in einer nächsten Stufe innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid herbeigeführt werden.

Schon im November letzten Jahres hatten die Fraktionsspitzen von Linken, Grünen und SPD im Beisein von Taheri das weitere Vorgehen beraten. Ebenfalls im November präsentierte die Initiative verschiedene Rechenmodelle zur Höhe der Entschädigungskosten. Je nachdem, welcher Mietpreis je Quadratmeter in den dann landeseigenen Wohnungen angelegt werde, könne die Enteignung das Land Berlin maximal acht Milliarden Euro kosten, so die Organisatoren.

Hintergrund ist die sich ständig steigernde Wohnungsnot sowie die Gentrifizierung ganzer Stadtteile. Gerade die großen Immobilienkonzerne sind offensichtlich nicht gewillt, das Recht auf Wohnraum und die sozialen Erhaltungsziele gewachsener Wohnkieze ausreichend zu berücksichtigen.

Der Senat legte in seinem Standpunkt dar, grundsätzlich werde das Ziel der Initiatoren, den gemeinwirtschaftlichen Anteil am Wohnraumangebot zu erhöhen, vom Senat unterstützt und vom Land Berlin schon jetzt durch Ankäufe, Neubau, Bindungen aus Förderungen und Vorgaben wie dem Berliner Modell der Baulandentwicklung verfolgt.

Parallel zur Bundestagswahl werden die Berlinerinnen und Berliner im September 2021 über die landesweite Sozialisierung von Immobilienfirmen abstimmen. Dieser Volksentscheid in Berlin könnte 2021 Geschichte schreiben – und den Mietenmarkt weit über die Stadt hinaus neu ordnen.

Der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gelang es, eine in den vergangenen Jahrzehnten wenig beachtete Norm des Grundgesetzes weit oben auf die politische Agenda Berlins zu setzen: die Sozialisierung nach Artikel 15 GG, wonach „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel … zum Zwecke der Vergesellschaftung … in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden (können).“

Rainer Scholz