Wohnungen im Wedding gesichert

Im Juli konnte das Bezirksamt einen Erfolg für Mieter*innen vermelden: Zum zweiten Mal wurde in Mitte das Vorkaufsrecht ausgeübt. Die beiden Häuser Müllerstraße 166a-167 in Wedding mit ihren 27 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten wurden in Kooperation mit dem Senat und der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Degewo zum Verkehrswert erworben und werden nun von der Degewo verwaltet. Die Mieten in den Häusern lagen deutlich unter dem Durchschnitt im Milieuschutzgebiet am Sparrplatz – ein wichtiger Faktor für die soziale Zusammensetzung vor Ort. Und da die privaten Kaufinteressenten nicht bereit waren, sich mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele zu verpflichten (z. B. durch Ausschluss der Umwandlung in Eigentumswohnungen), schritt der Bezirk ein.

Doch wie wirkungsvoll ist die Nutzung von Vorkaufsrechten? Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) begrenzt die Mietsteigerungen in deren Wohnungen auf 2 Prozent jährlich. Von dieser Regel wurde in 6 der 24 Fälle, in denen die Bezirke bislang Vorkaufsrechte genutzt haben, abgewichen. Zur Deckung der Ankaufspreise wurden mit den jeweiligen Bewohner*innen weitergehende Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgehandelt. Das Problem: Der weitgehend kapitalistisch organisierte Wohnungsmarkt treibt die Preise in die Höhe. Die entstehende Wirtschaftlichkeitslücke beim Ankauf von Wohnraum versuchen die LWU dann mitunter durch höhere Mieten zu decken. Dies „darf aber nicht zur Folge haben, dass die Mieten auf lange Sicht ein Niveau erreichen, das dazu führt, dass die Mietpreise für die derzeitigen Mieter*innen unerschwinglich werden und eine Verdrängung stattfindet“, so die linke Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher im August. Das Ziel muss daher sein, den öffentlichen und genossenschaftlichen Anteil am Wohnungsmarkt zu erhalten und weiter zu steigern, und dafür ist das Vorkaufsrecht nur ein besonderes Instrument. Erst im Zusammenspiel mit Neubau und Bestandsschutz sowie grundlegenden rechtlichen Änderungen auf Bundesebene kann es seine Wirkung für die Sicherung bezahlbarer Mieten entfalten.

 

Markus Wollina