Wohnungen in öffentliche Hand!

DIE LINKE. unterstützt Volksbegehren

Die neoliberale Ideologie, nach der die Bedürfnisse der Menschen am besten befriedigt werden, wenn der Markt von staatlicher Regulierung befreit wird, blamiert sich in Berlin besonders stark am Wohnungsmarkt. Die seit den 1990er Jahren bestehende weitgehende Narrenfreiheit für die private Immobilienwirtschaft hat dazu geführt, dass heute immer mehr Menschen durch Mietsteigerungen aus ihren Kiezen vertrieben werden, während die knappen Restflächen mit Luxusapartments, Ferienwohnungen und Hotels gefüllt werden statt mit bezahlbarem Wohnraum. Denn ohne öffentliche Kontrolle und Förderung gemeinnütziger Lösungen strebt „der Markt“ immer nach Mitteln und Wegen, die den meisten Profit abwerfen. Ein hoher öffentlicher Anteil am Wohnungsbestand ist daher das beste Mittel für bezahlbaren Wohnraum.

Als besonders lernresistente Vertreterin der neoliberalen Ideologie erwies sich kürzlich die Berliner CDU, als sie im Abgeordnetenhaus einen Antrag gegen die angebliche „massenweise und willkürliche Enteignung privater Wohnungsbestände“ einbrachte. Der Anlass: Ein Bündnis aus verschiedenen Mieterinitiativen tritt unter dem Motto „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ dafür ein, dass die Bestände der Deutsche Wohnen und anderer Immobilienkonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden. Wie eine „Tagesspiegel“-Umfrage im Januar zeigte, findet diese Forderung bei 55 % der Berliner Bevölkerung Zustimmung – denn genügend Mieter kennen die Praxis der Deutsche Wohnen (und ihrer großen Konkurrenten wie Vonovia oder Akelius) zur Erzielung höchstmöglicher Mietsteigerungen aus eigener Erfahrung.

Besonders peinlich an dem CDU-Antrag: Enteignung wird darin als „Verfassungsbruch“ angeprangert. Anscheinend kennen die Abgeordneten das Grundgesetz und die Berliner Verfassung nur vom Hörensagen, denn beide sehen die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit vor, solange sie im Rahmen eines Gesetzes erfolgt und mit einer Entschädigung verbunden ist. Beim Autobahnbau z. B. gehört die Enteignung kleinerer Grundstücke seit Jahrzehnten zum Alltag.

Die Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ist ebenfalls von Beginn an im Grundgesetz vorgesehen, wurde aber bisher in der BRD noch nicht praktisch erprobt. Soll sie gelingen, muss das Land Berlin zuerst ein entsprechendes Gesetz erlassen, das die Vorgaben des Grundgesetzes detailliert. Hierzu bereitet „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ein Volksbegehren vor, das den Senat verpflichten soll, ein „Gesetz zur Vergesellschaftung von Grund und Boden“ auszuarbeiten.

Der Landesparteitag der LINKEN beschloss im Dezember 2018, das Volksbegehren zu unterstützen und alle Berlinerinnen und Berliner zur Unterschrift aufzurufen. Durch aktive Mitarbeit in der Kampagne, Ausrichtung von Infoveranstaltungen und die Arbeit in den Landes- und Bezirksparlamenten werden die Mitglieder der Partei sich in den nächsten Monaten für das Gelingen der Initiative einsetzen – unter anderem auf der Basiskonferenz am 22. März und mit einem Aktionsratschlag am 30. März.

Markus Wollina