Wenn der Bezirk Häuser kauft

„Wohnen ist für uns ein Grundrecht“ – auf diese wesentliche Forderung der LINKEN verpflichtete sich das rot-rot-grüne Regierungsbündnis 2016 im Koalitionsvertrag. In Berlin, wo die Hälfte der Bevölkerung Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hat, bedeutet dies, bezahlbaren Wohnraum zu sichern – nicht nur durch Neubau, sondern auch im Bestand, um Verdrängung von Mietern zu verhindern. Gemäß dem Koalitionsvertrag hat der Senat deshalb 2017 ein Konzept zur verstärkten Anwendung von Vorkaufsrechten verabschiedet.

Das Vorkaufsrecht kommt in Berlin besonders in Milieuschutzgebieten zur Anwendung. Wenn beim Verkauf eines Hauses zu befürchten ist, dass durch den neuen Eigentümer die Ziele des Milieuschutzes verletzt werden, kann das Land oder der Bezirk das Gebäude selbst zum Verkehrswert erwerben. Alternativ kann der Käufer sich mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung auf die Einhaltung des Milieuschutzes verpflichten (Einhaltung der Verordnungsmieten, keine Umwandlung in Eigentumswohnungen und kein Rückbau – sonst drohen Vertragsstrafen).

Spitzenreiter in Sachen Vorkaufsrecht ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der in elf Fällen selbst in Kaufverträge eintrat. In Mitte ist dies erst einmal erfolgt, bei dem Wohnhaus Rathenower Str. 50 in Moabit. In zwei Fällen wurden Abwendungsvereinbarungen erreicht, fünf sind noch unentschieden. Dabei ist die tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechts nur ultima ratio; die Abwendungsvereinbarung stellt eigentlich den Idealfall dar. Denn die Nutzung des Vorkaufsrechts erfordert ein personalaufwändiges Verfahren, das in einer Zweimonatsfrist abgeschlossen werden muss.

Im April haben der Verkäufer und der ursprüngliche Erwerber der Rathenower Str. 50 überraschend Widerspruch gegen den Kauf durch den Bezirk eingelegt. Die Mieter haben sich deshalb zusammengeschlossen, um für die Umsetzung des Vorkaufsrechtes zu streiten. Zur Unterstützung der Hausgemeinschaft hat die Linksfraktion Mitte eine Große Anfrage an das Bezirksamt gestellt und Informationen über den bislang anonymen Käufer und das geplante Vorgehen im Prozess angefordert. Aktuell laufen in Berlin sieben weitere Gerichtsverfahren gegen die Anwendung von Vorkaufsrechten.

Prozesse dieser Art sind zwar ärgerlich und zeitaufwendig – sie zeigen aber auch, dass Berlin auf dem richtigen Weg ist. Denn eine Stadt, die das Grundrecht auf Wohnen wahren will, muss auch Zähne zeigen, wenn Wohnungseigentümer kein Interesse an der Sicherung des Milieuschutzes haben.

Markus Wollina