Wohnen in der Wilhelmstraße gesichert – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Erhaltungsverordnung

Mitunter werden die Möglichkeiten der Berliner Kommunalpolitik kleingeredet. Zu meinem Unverständnis auch von den Kommunalpolitiker:innen selbst. Dass die Berliner Kommunalpolitik nicht unterschätzt werden sollte, zeigt nun ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Bis dorthin hatten sich drei Eigentümer größerer Wohnanlagen im Ostberliner Plattenbaustil (WBS 70) in der Wilhelmstraße geklagt, weil sie nicht akzeptieren wollten, dass ihnen von Kommunalpolitiker:innen  das in diesem System an sich selbstverständliche Streben nach maximalem Profit verleidet werden sollte.

Hier zu wohnen ist attraktiv. Bundesminister:innen und Bundestagsabgeordnete, die hier wohnten und wohnen, werden dies ebenso bestätigen wie die vielen Mieter:innen, die in den achtziger Jahren hier einzogen. Die Mieten sind günstig. Noch. Kapitalgetriebene Verwertungsstrategien verfolgen jedoch ganz andere Ziele: Abriss und Neubau in der Luxusvariante. An diesem Ort, unweit vom Brandenburger Tor und dem Hotel Adlon, sollten sich Berliner Rekordmieten und -preise realisieren lassen. Ein Wohngebiet mit 1072 Wohnungen war in Gefahr. Alarmiert durch den Abriss des Wohnhauses Wilhelmstraße 56-59 reagierten die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt des Bezirkes Mitte schnell und im seltenen Einvernehmen. Die BVV folgte einem Antrag der Linken und beschloss für ein weiträumiges Gebiet rund um die Wilhelmstraße eine Städtebauliche Erhaltungssatzung. Diese Satzung bestätigt dem Wohngebiet einen städtebaulich besonderen Wert, der fortan schützenswert ist.

Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung mit insgesamt 7,25 ha begründet sich aus dem Zusammenhang der städtebaulich bedeutenden und ortsbildprägenden Bebauung und umfasst folgende Grenzen:

-  Behrenstraße 1B und 1C,

-  Cora-Berliner-Straße 2,

-  Wilhelmstraße 75-78, 84-94, 51-52, 45-47,

-  Mohrenstraße 67-69

-  Voßstraße 1, 10-12

-  An der Kolonnade 1-7, 9, 11

-  Gertrud-Kolmar-Straße 1-5, 7, 14

-  In den Ministergärten 1

-  Hannah-Arendt-Straße 1-4, 6.

 

Das Wohngebiet erhält mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eine späte höchstrichterliche Würdigung und mit ihr auf indirektem Wege auch das Wohnungsbauprogramm der DDR - weil Kommunalpolitik es kann.

 

Sven Diedrich

(Mitglied der BVV Mitte seit 1995)