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Ab heute Einwendungen gegen Mauerpark-Bebauung möglich

Seit heute kann man Einspruch gegen die geplante Mauerparkbebauung erheben. Dieser Einspruch erfolgt über Einwendungen gegen den Bebauungsplan.

Alles wichtige zu Einwendungen:

1. Jeder kann Einwendungen (unabhängig von der Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, ect.pp.) schreiben, solange sie in Deutsch verfasst sind.

2. Einwendungen sind während der Auslegung der Baupläne zwischen dem 16.02.2015 und dem 16.03.2015 möglich.

3. Es muss klar drin stehen, gegen welches Verfahren die Einwendung geschrieben wird. D.h. am Anfang muss ein Satz stehen wie: „Ich bin gegen das Bebauungsplanverfahren I-64a VE, weil…“

4. Vollständiger Name und Adresse des Absenders der Einsendung müssen klar ersichtlich sein.

5. Abgabe der Einwendungen:


WIE SCHREIBE ICH EINWENDUNGEN?

Einwendungen sollten sich möglichst konkret auf den Bebauungsplan und seine Details beziehen (Maße, Lage, Erschließungen, angrenzende Gebäude, konkrete Folgen etc.) Deutlich machen, daß man die Bebauung als Ganzes ablehnt. (Nicht für maßvollere Bebauung argumentieren!)

Die untenstehenden Argumente sind nur Anregungen! Denkt Euch gerne weitere aus! Es können Argumente genannt werden, die für die direkt angrenzenden Kieze von Belang sind, aber auch solche, die die Bedeutung des Areals für Gesamt-Berlin unterstreichen. Wählt aus, was für Euch von Bedeutung ist! Wichtig: die Argumente (s.u.) nicht wortwörtlich zitieren, sondern in eigenen Worten formulieren. Nicht zu viele Argumente bringen, lieber ein einzelnes auswählen und ausführen.

Wichtig: Nicht sagen, daß der Bebauungsplan „eine Bebauung des Mauerpark“ vorsieht. Sondern: Der Bebauungsplan bedroht eine Erweiterungsfläche des Mauerparks.

BEISPIELE:

Ich lehne den Bebauungsplan 1-64a VE ab,

● weil der Mauerpark nach Erweiterung mit seiner einzigartigen Mischung aus Geschichte und Kultur die einmalige Chance bietet, politische Bildung in einer nicht-musealen Atmosphäre zu erleben. Aufgrund der Topographie des Mauerparks wird auf ganzer Länge die ehemalige Trennung der Hemisphären „Ost“ und „West“ visualisierbar und die Überwindung der Trennung gegenwärtig. Durch die geplante massive Bebauung im Nordbereich wird dieses Vorhaben empfindlich gestört.

● weil die Bebauung mit überwiegend hochpreisigen Wohnungen zu einer weiteren starken Erhöhung des Mietspiegels im Brunnenviertels(bislang „einfache Lage“) mit Verdrängung der bisherigen Bewohnerschaft führen wird.

● weil die Versorgung mit soziokultureller Infrastruktur, die bekanntermaßen jetzt schon unterdurchschnittlich ist (Kitas, Lernläden, Schulen, Bibliotheken etc.) weiter überfordert würde und der Bezirk (bis auf die geplante Kita mit 80 Plätzen) auf den Kosten für die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur allein sitzen bleibt.

●weil das Bauprojekt das bürgerschaftliche Engagement von zahlreichen Gruppen seit über 20 Jahren für den Mauerpark und sein soziales Umfeld konterkariert. Es missachtet wesentliche Forderungen, wofür sich Berliner_innen, ohne die es den Mauerpark wie er jetzt ist, gar nicht gäbe, ehrenamtlich gekämpft haben: die Erweiterung und Fertigstellung des Mauerparks auf der gesamten zusammenhängenden Fläche, südlich und nördlich des Gleimtunnels.

● weil eine Siedlung wie geplant, die Gefahr einer Gated Community bedeutet. Eine Durchmischung mit den Anwohnern westlich und östlich des Bauprojektes ist auf Grund derArt der Planungen fast unmöglich.

● weil der erweiterte Mauerpark ein unverzichtbares Naherholungsgebiet und eine grüne Lunge für die Bewohner der angrenzenden hochverdichteten Kieze der Bezirke Pankow und Mitte ist. Auch ohne neue Anwohner und zusätzliche Nutzer braucht der Park die größtmögliche Erweiterung, wie die Studie „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin“ nachweist.

● weil viele Vogelarten dort seltene Brut- und Futterstätten finden: Falken, Habichte, Amseln, Meisen, Spatzen, Drosseln, Stieglitze, Grünfinken, Elstern, Nebelkrähen und Saatkrähen, Kleiber, Spechte, Eichelhäher, Lerchen.

● weil der Lebensraum für viele Tiere, die Möglichkeit ihr Revier zu wechseln, durch die Bebauung massiv beeinträchtigt wird und damit den Vorgaben des § 21 BnatSchG (Gefährdung Biotopverbund) widerspricht.

● weil es völlig unsinnig ist und zweifach Kosten verursacht, einerseits einen großen unterirdischen Wasserspeicher zu bauen, um nicht abfließendes Wasser aufzunehmen und gleichzeitig vorhandene natürliche Wasserspeicher komplett zu versiegeln.

● weil durch die Bebauung die bereits lange versprochene Grünfläche, die sich aus dem Flächen-Nutzungsplan ergibt, nicht hergestellt wird.

● weil der Bebauungsplan durch den städtebaulichen Vertrag bereits weitestgehend vorab festgelegt ist -unter Androhung hoher Entschädigungs-Kosten bei Nichtrealisierung. Eine unabhängige Beschlussfassung durch die BVV über den Bauplan nach bestem Wissen und Gewissen sehe ich daher nicht mehr als gegeben an.

● weil die für dieses Gebiet zulässige Geschossflächenzahl überschritten wird.

● weil eine bereits im Jahre 2010 durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung über 2.500 begründete Einwendungen gegen den damaligen Bebauungsplan erbracht hat. Diese sind in der weiteren Planung bis hin zum 1-64a VE nicht ausreichend berücksichtigt.

●weil ich es nicht akzeptieren kann, dass öffentliche Gelder für die sozial geförderten Wohnungen an der Bahn-Trasse eingesetzt werden, die als Lärmschutz-Barriere für die privat durch den Investor vermarkteten Eigentums-Wohnungen dienen.

●weil durch die geplante Form der Erschließung desBaugrundstückes über einen kleinen Kreisel direkt vor dem Gleim-Tunnel aufgrund der Enge und Unübersichtlichkeit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet ist.

●weil durch die geplante Bebauung von 700 Wohnungen geschätzte 1200 zusätzliche Fahrten pro Tag über die kinderreiche Gleimstraße stattfinden werden, die sowieso schon sehr verkehrsreich ist. Außerdem entsteht zusätzlicher Lieferverkehr. Die Unfallgefaht steigt.

●weil durch die sehr kurze Abbiegemöglichkeit von der Gleimstraße in das neu geplante Viertel und erhöhtes Verkehrsaufkommen Stau entsteht und es daher zu erhöhtem Schadstoffausstoß am und im Tunnel kommt.

●weil das Gebiet an der Grenze zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Brunnenviertel auf der ganzen Länge der Todesstreifen zwischen dem ehemaligen DDR-Ostteil und dem französischen Sektor im BRD-Westteil Berlins war. Eine Teilbebauung mit u.a. hochpreisigen Eigentumswohnungen, die wie der Bauplan zeigt, dieser Besonderheit des historischen Ortes in keiner Weise Rechnung tragen, ist abzulehnen.

●weil der Mauerpark mit der zur Bebauung eingeplanten Fläche Teil des Konzeptes Grünzüge für Berlin www.gruenzuege-fuer-berlin.de ist, das vorsieht, möglichst viele Grünflächen Berlins nahtlos zu verbinden. Durch die geplante Bebauung wird die Verbindung des Volksparks Humboldthain mit dem Mauerpark über den Durchgang entlang der S-Bahn-Gleise (hinter „Kaufland“) mit Öffnung des Zugangs an der Swinemünder Brücke gefährdet. Zudem ist der Erhalt aller Freiflächen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs der Nordbahn zur Erweiterung des Mauerparks Teil des sinnvollen Konzepts.

●weil durch die Planung für die Zufahrt zur Wohnsiedlung mit Kreisverkehr direkt am Gleimtunnel eine Beschädigung durch Baumaßnahmen und Beeinträchtigung durch zusätzliche Abgase für den denkmalgeschützen Gleimtunnel zu befürchten ist

●weil die geplante Bebauung für die historisch ehemals getrennten Bezirke keinen stadtteilverbindenden Charakter hat

●weil ich befürchte, dass die Bewohner der direkt an der Jugendfarm Moritzhof liegenden Luxuswohnungen gegen Lärm (spielende Kinder, Schmiede etc.), wegen Geruchsbelästigung durch die Tiere etc., klagen und damit den Fortbestand der Jugendfarm gefährden. Außerdem sind bei erhöhtem Nutzungsdruck auf die nördlichen Mauerparkflächen diese nicht mehr als Weiden für die Farmtiere nutzbar - dies gefährdet die Tierhaltung auf der Jugendfarm.

●weil die Randbebauung des Mauerparks mit Eigentumswohnungen den Mauerpark als international und lokal renommierten Kultur- und Erholungsraum in Gefahr bringt. Seine weltweit bekannten Aktivitäten und Attraktionen, die mittlerweile auch in sehr vielen Reiseführern stehen (wie z.B. das Mauerpark-Karaoke), drohen peu á peu durch die Eigentümer begrenzt zu werden. Basketball, Grillen, Karaoke, kleine Musik-Auftritte, würden evt. eingeschränkt oder völlig verboten und damit das nachbarschaftliche Zusammenleben stark eingeschränkt.

●weil die zu bebauende Fläche als Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet und durch unmittelbare Nachbarschaft zur Jugendfarm ein idealer Standort für einen zukünftigen „Interkulturellen Garten“ und einen „Naturerfahrungsraum“ für Kinder ist.

 

B-Planauslegung online (ab 16.2.): http://tinyurl.com/omp33kl Dort unter Aktuelle Beteiligungsverfahren den B-Plan 1-64a VE aufsuchen.

mehr Argumente unter: www.mauerpark-allianz.de/argumente/


Einwendungen per Post /Abgabe an:

Bürgerverein Gleimviertel e.V.

Kopenhagenerstraße 50

10437 Berlin

Einwendungen per Mail an: einwendungen-2015@web.de

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