Erklärung zum Abwahlantrag gegen Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel

Durch eine Anfrage unseres Fraktionsvorstandes Sven Diedrich ist bekannt geworden, dass Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel (Bündnis 90 / Die Grünen auf unzulässige Weise in ein Stellenbesetzungsverfahren des Bezirksamtes eingegriffen. Stephan von Dassel soll dem unterlegenen Bewerber per SMS eine privatrechtliche Einigung Angeboten haben, die eine Zahlung von über 16000€ bedeutet hätte. Er streitet dies weiterhin ab und hat einen renommierten Anwalt engagiert, um rechtlich gegen alle vorzugehen, die über diesen Vorgang berichten und ihn kritisieren. Mittlerweile haben alle Fraktionen in der BVV-Berlin Mitte den Rücktritt des Bezirksbürgermeisters gefordert, den dieser bisher verweigert hat. Nun wird heute am 08. September eine Abberufung in zweiter Lesung abgestimmt. Die Fraktion DIE LINKE. in der BVV Berlin-Mitte unterstützt diesen.

Bereits vor der Sommerpause gab es einen Mißbilligungsantrag gegen Herrn von Dassel aufgrund des Stellenbesetzungsverfahren. Diesen haben wir unterstützt, da die Amtsführung des Bezirksbürgermeisters schon lange von mangelnden Respekt für die BVV und demokratische Prozesse zollt. Seine Weigerung zurückzutreten zeugt zudem von mangelnden Verantwortungs- und Fehlerbewusstsein, was sich zuletzt auch in seiner positiven Bewertung des Alkoholverbotes im James-Simon-Park zeigte, obwohl dies im Eilverfahren als rechtswidrig beurteilt und vorzeitig beendet wurde.

Auch wenn der Stil und die Politik des noch amtierenden Bezirksbürgermeisters schon lange missfällt– mit dem aktuellen Skandal ist eine neue Qualität erreicht. Herr von Dassel ist als Bezirksbürgermeister unvermittelbar, es darf jetzt nur noch eine Abwahl oder einen Rücktritt geben. Nur so kann weiterer Schaden vom Bezirksamt und der Demokratie abgewandt werden. Denn auch aus arbeitsrechtlicher Sicht ist von Dassels Verhalten höchst bedenklich. So erklärt unser Fraktionsmitglied Rüdiger Lötzer:

 

„Außergerichtliche Einigungen und Entschädigungen sind nach Beschwerden gegen Stellenbesetzungs-verfahren durch unterlegene Bewerbende nicht unüblich. In meinen vielen Jahren beim Arbeitsgericht habe ich es aber nie erlebt, dass eine Abfindung aus dem Privatvermögen eines Vorgesetzten angeboten wurde. Das ist absolut unzulässig. In jedem privaten Unternehmen würde so etwas in der Regel eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.“ Rüdiger Lötzer (DIE LINKE) Bezirksverordneter in Berlin-Mitte.


Darum begrüßt die Fraktion DIE LINKE. in der BVV Berlin-Mitte, das alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD angekündigt haben, Stephan von Dassels Abwahl zuzustimmen. Wir unterstützen einen Neustart im Bezirksamt und setzen uns dafür ein, dass Berlin-Mitte eine*n dem Amt würdige*n Bezirksbürgermeister*in bekommt.

 

Jacqueline Sanehy und Sven Diedrich

Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der BVV Mitte von Berlin