Häufig gestellte Fragen zum Mietendeckelgesetz

Wer muss bei Verstößen gegen das Mietendeckelgesetz (MietenWoG) die Initiative ergreifen?

Nachdem das Mietendeckelgesetz im Januar 2020 noch einmal geändert worden war, traten einige Missverständnisse hinsichtlich der notwendigen Initiativen seitens betroffener Mieter*innen auf.

Die Mieter*innen müssen weder einen Antrag auf Absenkung einer Miete, die 20 % über der Mietobergrenze liegt, noch einen Antrag auf Bußgeld stellen.  Sie müssen lediglich das jeweilige Bezirksamt informieren. Dieses kann dann ein Bußgeld verhängen, wenn ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Im Normalfall ist davon auszugehen, dass Vermieter*innen sich mindestens mit dem Bußgeldbescheid an das Gesetz halten und den Mieter*innen die unter Vorbehalt zu viel gezahlte Miete zurückerstatten. Nur wenn Vermieter*innen trotz Verbot und Bußgeld nicht reagieren, muss der Klageweg beschritten werden.

Welche Immobilienunternehmen in Berlin fallen durch massive Mietsteigerungen auf?

Höchste Mieten mit im Durchschnitt 8,00 Euro/m² nettokalt fordern in Berlin nach einer RLS-Studie die AKELIUS Berlin GmbH und die COVIVIO SE. Der Hauptsitz beider Unternehmen befindet sich in Steueroasen. Fast alle börsennotierten Immobilienkonzerne führen weit mehr Modernisierungen als Instandhaltungen durch.

Der mit Abstand aggressivste Modernisierer mit Ausgaben von mehr als 100,00 Euro/m² ist AKELIUS. Der Wohnungskonzern nutzt systematisch die Berliner Regelung, wonach die Mietpreisbremse nicht bei Wohnungen greift, die vor der Vermietung umfassend modernisiert worden sind. Der Berliner Mieterverein bezweifelt, dass AKELIUS die Regeln zur Wiedervermietung einhält. Das Unternehmen hat Wohnungen z.B. in Alt-Moabit, Bachstraße, Emdener Straße, Gotzkowskystraße, Jagowstraße, usw. usf. gekauft.

Warum werden z.B. von AKELIUS modernisierungsfähige Häuser vor allem in Wohngebieten mit hoher Gentrifizierungsdynamik gekauft?

AKELIUS verfolgt dieses Geschäftsmodell, weil diese Häuser hohe Mietsteigerungspotentiale durch Aufwertung bei minimalem Investitionsrisiko versprechen. Zusätzlich wird der Kauf häufig als „Share Deal“ abgewickelt, um dadurch auch noch die Grunderwerbssteuer von in Berlin derzeit sechs Prozent zu sparen.

Rainer Scholz