Kältehilfe in Zeiten der Pandemie

von Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

 

Am 1. Oktober 2020 startete die Kältehilfe für Obdachlose in Berlin mit 500 Übernachtungsplätzen. Die Platzzahl wird – wie in der Vergangenheit auch – nun schrittweise erhöht.

Die Corona-Pandemie stellt die Kältehilfe vor ganz besondere Probleme: Um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, muss eine Entzerrung stattfinden. Dabei stehen in dieser Saison in den Einrichtungen deutlich weniger Betten zur Verfügung, manche Unterkünfte bleiben wegen der Pandemie ganz geschlossen.

Das bedeutet, dass wir zusätzliche Einrichtungen und mehr Personal brauchen, um auf die geplanten 1.000 Schlafplätze zu kommen. Dazu laufen unter anderem Gespräche mit Hostels.

Der Finanzsenator und ich haben vereinbart, dass das Land Berlin die pandemisch bedingten Mehrkosten in der Kältehilfe trägt. Im nächsten Schritt mussten die Bezirke dann mit den Trägern Rücksprache halten und benennen, wie viel Mehrkosten sie wegen der Pandemie in ihren Unterkünften noch haben. Jetzt prüft die Finanzverwaltung die Mehrkosten und gibt die Zusage an die Bezirke, die die Träger informieren.

Derzeit versuchen wir Schnelltests auf eine Covid19-Infektion für die Beschäftigten und Gäste der Einrichtungen der Kältehilfe zu Infektionsschutz und Sicherheit zu gewährleisten. In der Kältehilfe (und anderen Unterkünften für wohnungslose Menschen) werden Testkapazitäten benötigt, um einerseits das Eindringen von Infektionen in die Einrichtungen zu vermeiden und um andererseits den wohnungslosen Menschen im Falle einer asymptomatischen oder sonst noch unentdeckten Infektion die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Gerade in der niedrigschwelligen Kältehilfe, die anonym genutzt wird und in der täglich die Übernachtungsgäste wechseln, ist eine Kontaktverfolgung nicht möglich.

Die meisten obdachlosen Menschen in der Kältehilfe hätten – zumindest vorübergehend – Anspruch, in Wohnheimen untergebracht zu werden. Die Bezirke könnten sie erst einmal in Notunterkünfte nach dem ASOG-Gesetz unterbringen, anstatt sie in prekären Situationen in der Kältehilfe zu belassen. In einem Clearingverfahren könnte dann in Ruhe geprüft werden: Hat der Mensch Anspruch auf Sozialleistungen? Das ist Voraussetzung für eine dauerhafte Unterbringung. Das nutzen die Bezirke meines Erachtens viel zu wenig. Mit den Einrichtungen, die der Senat im Rahmen seiner gesamtstädtischen Verantwortung in der ersten Corona-Welle ganztags für Obdachlose geschaffen hatte, hatten wir dies recht erfolgreich ausprobiert.

Bislang gab es zahlenmäßig noch relativ wenig bestätigte Covid19-Infektionen unter den obdach- und wohnungslosen Menschen in Berlin. Warum sich so wenig Menschen auf der Straße angesteckt haben, ist unklar. Möglicherweise, weil die Ansteckungsgefahr draußen nicht so groß ist. Klar ist, dass wir mit der AHA-Formel – also Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen – in den Einrichtungen bisher gut durch die Pandemie gekommen sind. Die Quarantänestation der Berliner Stadtmission für Obdachlose in der Lehrter Straße, die wir gemeinsam mit dem Bezirk Mitte finanzieren, ist bislang kaum genutzt worden. Es waren bislang lediglich sechs obdachlose Menschen dort. Aber das kann sich jetzt ändern.